(1)Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der GMA Grüne Mobile Autopflege GmbH an den Standorten Köln und Dietzenbach.
(2)Sie gelten für Privatkunden, Firmenkunden sowie Partnerunternehmen und deren Mitarbeitende.
(3)Die AGB umfassen alle angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Fotodokumentation, Bewertungen, Reifenservice, Einlagerung, Ladeleistungen, Fahrzeuglogistik, Hol‑ und Bringservice sowie Fahrzeugüberführungen.
(4)Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GMA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1)Ein Vertrag kommt durch Buchung einer Leistung und deren Bestätigung durch GMA zustande.
(2)Buchungen können telefonisch, schriftlich, elektronisch oder über das Online‑Buchungssystem erfolgen.
(3)Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
(1)Parken: Der Kunde hat ausschließlich die markierten Parkflächen zu nutzen und die Zufahrt sowie den Halleneingang freizuhalten.
(2)Betreten der Halle: Das Befahren oder Betreten der Halle durch Kunden ist aus sicherheits‑ und versicherungstechnischen Gründen untersagt.
(3)Fahrzeugzustand:
Das Fahrzeug muss fahrbereit, verkehrssicher und zugänglich sein.
Das Fahrzeug ist in geräumtem Zustand zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind vorab zu entfernen.
GMA übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
(4)Fahrerlaubnis: Eine Fahrzeugübergabe ist nur bei Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis möglich.
(5)Datenschutz im Fahrzeug:
Persönliche Daten (z. B. Google‑Konten, Spotify, Navigationsziele, Bluetooth‑Geräte) sind vor Rückgabe zu löschen.
Hierfür werden in der Regel alle Fahrzeugschlüssel benötigt.
GMA übernimmt keine Haftung für nicht gelöschte Daten.
(6)Mindestladestand bei E‑Fahrzeugen: Der Kunde ist verpflichtet, vollelektrische Fahrzeuge mit mindestens 15 % Ladestand zu übergeben. GMA kann die Annahme verweigern, wenn der Wert nicht erreicht wird.
(1)Die Fahrzeugpflege und ‑aufbereitung erfolgt ausschließlich in den Betriebsstätten der GMA.
(2)GMA bietet Fahrzeugüberführungen zwischen Standorten, zu Kunden oder zu externen Dienstleistern an.
(3)Ein Hol‑ und Bringservice kann nach Verfügbarkeit gebucht werden.
(4)Für Partnerunternehmen können zusätzliche Leistungen vereinbart werden.
(5)Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchung.
(1)Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise.
(2)Sonderkonditionen für Firmenkunden können individuell vereinbart werden.
(3)Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig.
(4)Zusatzleistungen können gesonderte Gebühren verursachen.
(1)Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2)Verzögerungen durch den Kunden können Zusatzkosten verursachen.
(3)Bei Hol‑ und Bringservice wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
(4)GMA kann Termine aus wichtigem Grund verschieben.
(5)Nicht dokumentierte Mängel: Nicht dokumentierte Schäden schließen spätere Ansprüche nicht aus, sofern diese durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt werden.
(1)GMA haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2)Für normale Abnutzung oder vorhandene Schäden besteht keine Haftung.
(3)Vorschäden sind vor Übergabe mitzuteilen.
(4)Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird nicht gehaftet.
(5)Bei Überführungen besteht Versicherungsschutz im gesetzlichen Rahmen.
(6)Für nicht gelöschte persönliche Daten wird nicht gehaftet.
(7)Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder technische Defekte haftet GMA nicht.
(1)Stornierungen sind bis 24 Stunden vorher kostenfrei.
(2)Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann eine Gebühr bis 50 % erhoben werden.
(3)Firmenkunden können abweichende Regelungen vereinbaren.
(1)Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung verarbeitet.
(2)Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
(3)Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung.
(1)Starke Verschmutzungen können Zusatzkosten verursachen.
(2)Dazu zählen insbesondere Tierhaare, extreme Innenraumverschmutzungen, Gerüche, Flüssigkeiten, Bauschmutz, Sand, Erde, Klebereste oder Harz.
(3)GMA kann Zuschläge gemäß Preisliste oder Aufwand berechnen.
(4)Der Kunde wird vor Beginn informiert.
(5)Wird Mehraufwand erst während der Arbeit sichtbar, informiert GMA den Kunden unverzüglich.
(6)GMA kann Leistungen ablehnen, wenn eine fachgerechte Bearbeitung nicht möglich ist.
(1)Fahrzeuge sind zum vereinbarten Termin abzuholen.
(2)Bei verspäteter Abholung kann ein Verwahrentgelt erhoben werden.
(3)Das Verwahrentgelt beträgt 10,00 € pro Tag.
(4)Bei über 7 Tagen können zusätzliche Logistikgebühren entstehen.
(5)Für Schäden während der Standzeit haftet GMA nur im gesetzlichen Rahmen.
(1)Individuelle Leistungsumfänge und Preise können vereinbart werden.
(2)Firmenkunden können eigene Buchungskategorien erhalten.
(3)Der Firmenkunde ist für die Verwaltung seiner Mitarbeitenden verantwortlich.
(4)Abweichende Abrechnungsmodelle sind möglich.
(5)Mitarbeitende müssen über interne Regelungen informiert sein.
(6)Buchungen gelten im Namen des Firmenkunden.
(1)Es gilt deutsches Recht.
(2)Gerichtsstand ist Köln oder Dietzenbach, sofern zulässig.
(3)Unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen nicht.
(4)Änderungen bedürfen der Schriftform.